Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Baubewilligung Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 2. Februar 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A. ist Eigentümer der Liegenschaft aaa in Q., die an Parzelle Nr. bbb angrenzt. Letztere ist im Miteigentum von B. und C.. Parzelle Nr. bbb weist eine längliche Form und eine Fläche von 281 m2 auf; darauf befinden sich zwei kleinere Schopfbauten (ein "Geräteschopf" [Gebäude Nr. ddd, 8 m2] und ein "Veloschopf" [Gebäude Nr. ccc, 15 m2]).