3.2. Gemäss dem geltenden Kulturlandplan der Gemeinde Q._____ verläuft nordöstlich entlang der bbb das eingedolte Gewässer "V.______" (siehe auch Aargauisches Geografisches Informationssystem [AGIS], Online- Karte "Gewässer [Bachkataster]") gemäss § 25 Abs. 5 BNO. Bei offenen Fliessgewässern ausserhalb Bauzonen mit einer Gerinnesohle von zwischen 0.5 bis 2 m Breite beträgt der Gewässerraum 11 m. Bei allen Gewässern mit einer Gerinnesohle von weniger als 2 m Breite sowie bei eingedolten Bächen beträgt der Mindestabstand für Bauten und Anlagen 6 m -8-