Weiter ist umstritten, ob das Vorhaben im Hinblick auf den Gewässerraum des eingedolten Gewässers "V.______" zulässig und ob das Projekt genügend erschlossen ist (Stromversorgung des Pumpenschachts). Der Gemeinderat verneint die Bewilligungsfähigkeit auch in diesen Punkten (vgl. Beschwerdeantwort Gemeinderat, S. 9 ff.; Eingabe Gemeinderat vom 18. September 2023), wohingegen die Beschwerdeführer die gegenteilige Ansicht vertreten (vgl. Replik, S. 6 f.). Sie erachten das Projekt als bewilligungsfähig. Die Vorinstanz äussert sich zum Gewässerraum sowie zur Erschliessung nicht.