1.2.2. Der erwähnte Kulturlandplan und die BNO sind Ergebnis der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, welche die Gemeindeversammlung am ______ 2021 beschlossen und der Regierungsrat am ______ 2022 bzw. ______ 2022 genehmigt hat. Die revidierte BNO inkl. dem Kulturlandplan und dem Bauzonenplan traten im Verlaufe des Be- -6-