_" ist eine Stahlrohrrammung (Futterrohr Nennweite 213 mm) vorgesehen. Am Ende der genannten beiden Leitungsabschnitte soll sodann die Kantonsstrasse inkl. dem Radweg grabenlos mittels Stahlrohrrammung (Futterrohr Nennweite 213 mm) unterquert werden, wobei die Tiefe noch nicht bestimmt ist, da die Lage zahlreicher darin verlaufender Werkleitungen noch sondiert werden muss. Für die Start- und Zielgruben beidseits der bbb ist jeweils ein konventioneller Grabenbau erforderlich (vgl. zum Ganzen: Vorakten, act. 3 f. [Pläne], 7 f., 61; angefochtener Entscheid, S. 2). Auf der Südwestseite der bbb, welche die Grenze zum Grundwasserschutzareal "W.______" (zum Grundwasserschutzareal "W.__