Zur Optimierung der Bewässerung und des Aufwands ist vorgesehen, das Wasser inskünftig ab der Wasserversorgung über unterirdisch verlegte Leitungen zu den Bezugspunkten für die mobilen Beregnungsanlagen zu liefern (Vorakten, act. 10, 61; angefochtener Entscheid, S. 2). Dazu ist der -5-