3. Unter den ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2. Der Rechtsdienst des Regierungsrats beantragte mit Beschwerdeantwort vom 2. Mai 2023 namens des Regierungsrats, die Beschwerde sei kostenfällig abzuweisen. 3. Mit Beschwerdeantwort vom 23. Mai 2023 beantragte der Gemeinderat Q._____: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zulasten der Beschwerdeführer. 4. In ihrer Replik vom 16. August 2023 hielten die Beschwerdeführer an den Beschwerdeanträgen fest.