A. 1. Am 27. Januar 2020 reichten die A._____ beim Gemeinderat Q._____ ein Baugesuch für die Optimierung der Bewässerung ihrer Gemüsekulturen durch die Verlegung von Wasserleitungen auf diversen Parzellen ausserhalb der Bauzone ein. Mit Verfügung vom 2. Juni 2020 wies das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, das Baugesuch ab, da es namentlich den Vorgaben des Grundwasserschutzareals "W.______" nicht entsprach. Mit Entscheid vom 14. September 2020 eröffnete der Gemeinderat die Abweisungsverfügung des BVU, Abteilung für Baubewilligungen. Der Bauabschlag erwuchs in der Folge unangefochten in Rechtskraft.