Es ist zudem bauzeitgeschichtlich und vom Typus her nicht mit dem Gebäude Nr. bbb vergleichbar. Dasselbe gilt auch für die ins Bauinventar aufgenommenen bäuerlichen Vielzweckbauten an der AG-Strasse (NN.) und an der AF-Strasse (OO.), die an sich schutzwürdig wären, aber sich vom Typus her trotzdem wesentlich vom Gebäude Nr. bbb unterscheiden. Beim Objekt NN. soll die schützenswerte Substanz im Übrigen nicht nur durch störende Annexbauten, sondern ferner durch umfassende Um- und Ausbauten im Innern des Gebäudes geschwächt worden sein. Das Objekt OO. ist derweil Zeuge einer jüngeren Bauernhausgeneration mit massiven Mauern (also kein Bohlenständerbau).