Wären diese Teile vom Schutz ausgeklammert, könnte theoretisch an dieser Stelle ohne Rücksicht auf die zu schützende Substanz gebaut werden (weil der Umgebungsschutz nur bei kantonal geschützten Gebäuden greife). Die verschiedenen Bauphasen und die insgesamt heterogene Erscheinung seien just das Wesentliche an einem so genannten Tauner- oder Kleinbauernhaus, das weniger nach einem einheitlichen Plan erbaut, als im Laufe der Zeit pragmatisch und improvisiert angepasst und erweitert worden sei. Daher wäre aus fachlicher Sicht auch eine dem Volumen, den Proportionen und der Materialität des Hauses entsprechende bauliche Weiterentwicklung denkbar (Vorakten, act.