Zu dieser Thematik hielt die Fachperson der kantonalen Denkmalpflege fest, ein Haus sei aufgrund seiner Geschichte ein Ganzes. Bei näherer Betrachtung gebe es immer wertvollere und weniger wertvolle, mitunter sogar störende Teile, die allenfalls abgebrochen oder ersetzt werden könnten, wobei dem Schutzziel Rechnung zu tragen sei. Wären diese Teile vom Schutz ausgeklammert, könnte theoretisch an dieser Stelle ohne Rücksicht auf die zu schützende Substanz gebaut werden (weil der Umgebungsschutz nur bei kantonal geschützten Gebäuden greife).