Der Eigenwert sei, wenn überhaupt vorhanden, jedenfalls nicht hoch einzuschätzen. Die privaten Interessen gegen die Unterschutzstellung seien völlig übergangen worden, etwa die Klärung dessen, ob zulässige bauliche Anpassungen am Gebäude finanziell tragbar seien. Das Gebäude erfüllte die Anforderungen an eine Bewohnbarkeit nach heutigem Lebensstandard nicht. Es fehle insbesondere an einer genügenden Raumhöhe. Ein Fortbestand der Baute lasse sich nur mit konstruktiven Verbesserungen gewährleisten, was die Raumhöhen noch weiter verringern würde.