mit einer Inschrift von 1912. An Wohnausstattungen, die ebenfalls zur Schutzwürdigkeit des Gebäudes beitragen, sind der Biedermeier-Kachel- ofen aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die grünen Kacheln in der Feuerwand der Küche mit Inschriftenkachel von 1786 und die Parkettböden und Wandtäfer aus dem Umbau des 19. Jahrhunderts zu erwähnen. Bei dieser Ausgangslage ist nachvollziehbar, dass die Gutachterin der C._____ und die Fachperson der kantonalen Denkmalpflege dem Gebäude Nr. bbb einen Eigenwert bescheinigen, der neben der Zeugenschaft die Schutzwürdigkeit des Gebäudes zu begründen vermag.