aufgenommen wurden, ist zu schliessen, dass der Anteil an originaler Bausubstanz im Gebäude Nr. bbb weiterhin mehr als nur gering ist. Die Ergänzungsfragen an die Fachperson der kantonalen Denkmalpflege, wieviel Prozent Originalsubstanz und welche für ein Hochstudhaus wesentlichen Teile beim Gebäude Nr. bbb noch vorhanden seien, dürften sich hingegen weder exakt beantworten lassen, noch kommt ihnen entscheidende Bedeutung zu. Die Schutzwürdigkeit eines Gebäudes lässt sich nicht (allein) an einem bestimmten (Mindest-)Anteil an Originalbausubstanz festmachen.