AG-Strasse, NN.; AE-Strasse, HH.; AF-Strasse, OO.) weicht deutlicher von demjenigen des Gebäudes Nr. bbb ab. Es handelt sich dabei mit Ausnahme des Objekts an der AE-Strasse (Schutzobjekt HH.) auch um Gebäude einer jüngeren Generation (Anfang bis Mitte 19. Jahrhundert). In dieser Situation kann klar nicht von unzähligen alten Gebäuden gleicher Bauart wie das Gebäude Nr. bbb ausgegangen werden. Die gutachterliche Sichtweise, wonach diesem Gebäude Zeugenschaft (für die in der Region typische kleinbäuerliche Bauweise) zukomme, ist folglich nicht zu beanstanden. Das bestätigt auch die Fachperson der kantonalen Denkmalpflege in ihrer Stellungnahme (Vorakten, act. 94).