Bausubstanz mit geringem Vorkommen auf dem eigenen Gemeindegebiet zu schützen, unabhängig davon, wie häufig solche Bausubstanz ausserhalb des Gemeindegebiets noch anzutreffen ist. Gemäss kantonalem Bauinventar (aktualisiertes "Kurzinventar" vom 1991, aktualisierte Liste September 2015; Vorakten, act. 171 und Beschwerdebeilage 7) gibt es in der Gemeinde Q._____ noch neun weitere bäuerliche Vielzweckbauten, wovon aber zwei nicht ins Inventar aufgenommen wurden (AJ-Strasse und AK- Strasse), sowie ein Doppelbauernhaus (Schutzobjekt EE.).