sozialgeschichtlich steht es für einen kleinbäuerlichen Besitz am Rand oder sogar ausserhalb des Dorfverbands) abträglich sei und nur noch von einem beeinträchtigten Situationswert gesprochen werden könne, der sich aus der besonderen Lage zur Strasse ergebe. Ob diese Lage zur Strasse hin ausreicht, um von einer besonderen Beziehung zu den herrschenden Siedlungsteilen, Geländeformen, ganzen Landschaften oder dergleichen ausgehen zu können, ist eher fraglich, braucht aber nicht abschliessend ent- - 29 -