5.2. 5.2.1. Die Schutzwürdigkeit eines Gebäudes kann unter anderem in seinem Situationswert liegen (AGVE 1995, S. 400). Dieser kommt einem Gebäude zu, das entweder in der Umgebung eine dominierende Stellung einnimmt und von ihr nicht übermässig beeinträchtigt wird oder das – ohne für sich allein besonders dominant zu sein – als wesentlicher Teil eines baulichen Ensembles in Erscheinung tritt. Es geht also um Objekte, die von allgemein zugänglichen Standpunkten aus gut sichtbar sind oder auffällig wirken, die in besonderer Beziehung zu den herrschenden Siedlungsteilen, Geländeformen oder ganzen Landschaften stehen usw.