Des Weiteren fehle dem Gebäude ein Eigenwert, der durch den Bautyp, die architektonische Qualität, den Erhaltungszustand, das Alter und den Seltenheitswert bestimmt werde. Gemäss Fachbericht der kantonalen Denkmalpflege vom 21. Juni 2022 verfüge das streitbetroffene Gebäude aufgrund seines beachtlichen Anteils an original erhaltener Bausubstanz aus dem 18. Jahrhundert über einen Eigenwert. Wie hoch dieser Anteil sei, werde aber nicht ausgeführt und die diesbezügliche Ergänzungsfrage der Beschwerdeführer in ihrer Rückäusserung vom 27. Juli 2022 sei unbeantwortet geblieben.