5. 5.1. Gegen die Schutzwürdigkeit des Gebäudes Nr. bbb führen die Beschwerdeführer an, dass dem Gebäude Nr. bbb kein Situationswert zukomme, schon gar nicht der ihm im Gutachten der C._____ attestierte hohe Situationswert. Das Gebäude möge zwar gut sichtbar sein, was jedoch auf unzählige andere Gebäude ebenso zutreffe. Gleiches gelte für die traufständige Stellung zur Strasse. Das Gebäude befinde sich ausserhalb des Dorfkerns. Aus den im Gutachten (S. 7) abgebildeten historischen Karten ergebe sich, dass längst nicht alle früheren Gebäude entlang der AI- Strasse traufständig gewesen seien.