rakter des städtischen oder dörflichen Siedlungsraums wichtiger Gebäude oder Gebäudegruppen geht (im Gegensatz zum kantonalen Denkmalschutz, wo die Erhaltung von Gebäuden mit herausragender historischer oder architektonischer Bedeutung im Vordergrund steht; vgl. dazu den in Erw. 9.6.4 des vorinstanzlichen Beschwerdeentscheids zitierten Entscheid des Verwaltungsgerichts BE.93.00125 vom 21. Dezember 1995, Erw. 3b). Im Gutachten der C._____ wird jedoch die Schutzwürdigkeit des Gebäudes Nr. bbb nicht mit dessen wichtiger Funktion für das Ortsbild von Q._____ begründet. Der Gutachterin war denn auch bewusst, dass das Gebäude - 27 -