4.2. Mit dieser Kritik zielen die Beschwerdeführer am Thema des vorliegenden Verfahrens vorbei. Die Aufnahme von Orten, Ortsteilen oder Einzelelementen ins ISOS oder die Verzeichnung von Orten oder Ortsteilen in der Richtplankarte als Ortsbild von nationaler oder regionaler Bedeutung bildet nicht Voraussetzung für die Bejahung der Schutzwürdigkeit von Gebäuden.