Mit Blick auf das Gebäude Nr. bbb lässt sich zudem aufgrund des Gutachtens der C._____ sowie des kantonalen Bauinventars verlässlich abschätzen, welche Bauteile und Einrichtungsgegenstände vom Substanzschutz erfasst werden. Von daher ist auch absehbar, was bei einem Um- oder Ausbau des Gebäudes Nr. bbb zu erhalten wäre, mithin nicht abgebrochen, entfernt oder dergestalt verändert werden dürfte, dass die Gesamtwirkung und die kulturhistorische, typologische und situative Bedeutung des Gebäudes dadurch geschmälert würden.