Auch nach Zustellung des Fachberichts sei nicht offengelegt worden, wie und wann die kantonale Denkmalpflege instruiert worden sei. Vieles sei unklar, etwa welche Vorgaben der Fachperson gemacht worden seien, auf welche Unterlagen sich diese abgestützt habe und ob sie die Liegenschaft in Augenschein genommen habe. Die von den Beschwerdeführern gestellten Ergänzungsfragen seien der Fachperson nicht zur Beantwortung unterbreitet, sondern von der Vorinstanz mit allgemeinen Bemerkungen abgetan worden, ohne konkret auf die Fragen einzugehen, was unzulässig sei. Die Beschwerdeführer hätten Anspruch darauf, ihren Standpunkt ins Verfahren einzubringen.