___ wegen dieses Gehörsmangels nur eine um die Hälfte reduzierte Parteientschädigung (Beschwerdeentscheid, Erw. 13). Mit dieser anteilsmässigen Kostenverlegung wurden die dem Gemeinderat Q._____ zur Last gelegten Verfahrensfehler angemessen berücksichtigt (vgl. dazu auch die Urteile des Bundesgerichts 2C_128/2023 vom 5. Juli 2023, Erw. 4, und 1C_326/2018 vom 21. November 2018, Erw. 6). Eine vollumfängliche Kostenauflage an die Gemeinde Q.__