Sollte eine Heilung der Gehörsverletzung im vorinstanzlichen Verfahren wider Erwarten trotzdem möglich gewesen sein, sei der Schwere der Gehörsverletzungen wenigstens dadurch Rechnung zu tragen, dass sämtliche Kosten des vorinstanzlichen Beschwerdeverfahrens (anstatt nur eines Viertels davon) der Einwohnergemeinde Q._____ aufzuerlegen und diese - 16 - zur Leistung einer (vollen) Parteientschädigung an die Beschwerdeführer zu verpflichten sei.