2. 2.1. 2.1.1. Aus Sicht der Beschwerdeführer ist die Erstellung des Gutachtens der C._____ zur Schutzwürdigkeit des Gebäudes Nr. bbb im Auftrag der Planungsbehörde mit verschiedenen Verletzungen ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) behaftet. § 24 Abs. 4 VRPG verweise bezüglich der Erhebung von Beweisen auf die Bestimmungen in der ZPO; das Gutachten werde dort in den Art. 183 ff. geregelt. Gemäss Art. 183 Abs. 1 ZPO seien die Parteien vor der Einholung eines Gutachtens anzuhören, was hier nicht geschehen sei. Ausserdem sei den Parteien nach Art.