genügenden gesetzlichen Grundlage für die Unterschutzstellung, die Liegenschaft befinde sich nicht in einem Dorfteil mit einem gemäss Erstinventarisation anhand der ISOS-Methode schützenswerten Ortsbild von lokaler Bedeutung, das Gebäude Nr. bbb sei nicht schutzwürdig, ihm fehle es sowohl an einem Situationswert als auch an einem Eigenwert und es komme ihm auch keine Zeugeneigenschaft für eine in der Region typische kleinbäuerliche Bauweise zu, die Unterschutzstellung des gesamten Gebäudes inklusive der nicht wertvollen Teile (Anbauten) sei nicht erforderlich und demgemäss unverhältnismässig, der Unterschutzstellung liege eine