1.3. Im erwähnten kantonalen Bauinventar wird das Gebäude Nr. bbb der Beschwerdeführer (Schutzobjekt JJ.) als abseits des alten Dorfkerns an der Grenze zu U._____ stehendes Bauernhaus gewürdigt, das einen in Q._____ selten gewordenen älteren Bautypus des hölzernen Stroh- - 12 -