Das intakte äussere Erscheinungsbild werde aufgrund des Umgebungsschutzes der kantonalen Schutzobjekte auch ohne Unterschutzstellung erhalten bleiben. Das Gebäude NN. präge durch seine Stellung, sein Volumen und mit der grossen und ungestörten Dachfläche den Ortseingang auf der Seite zu T._____. Umfassende Um- und Ausbauten im Innern des Gebäudes sowie der neuere nordöstliche Annexbau seien jedoch störend und hätten die schutzwürdige Substanz deutlich geschwächt. Das Gebäude OO. liege südwestlich des Dorfkerns in leicht erhöhter Lage und ohne direkten Bezug zum Dorfkern. Besonders seien der Kachelofen und eine noch weitgehend erhaltene Stube. Die Baute entspreche dem in Q._____ vielfach