auf das Schutzziel ausgelegten Bestimmung festgesetzt würden, wobei die Planungskommission und der Gemeinderat Q._____ beschlossen hätten, nicht alle Objekte des kantonalen Bauinventars auf kommunaler Ebene als Substanzschutzobjekte umzusetzen. Von zwölf inventarisierten Objekten sollten deren neun (II./EE., FF., GG. und KK.) unter Substanzschutz gestellt werden. Diese Objekte spielten durch ihre Grösse, ihre Gestaltung und ihre Geschichte eine wichtige Rolle im zentralen Ortsbild von Q._____. Die Objekte EE. und HH. bildeten ausserdem ein wichtiges Ensemble gemeinsam mit den kantonalen Denkmalschutzobjekten PP., RR., SS. und TT. Bei den Gebäuden FF.