vorhaben möglichst vor Beginn der Projektierung anzuzeigen. Die Gemeinde kann bis zum maximalen Betrag von Fr. 5'000/Jahr in eigener Kompetenz Beiträge an die Kosten der Beratung, Pflege, Erhaltung und Restaurierung von Bauten und Objekten mit Substanzschutz leisten. Der Gemeinderat erlässt dazu ein Reglement. 3Zur Beurteilung von Bauvorhaben an Gebäuden mit Substanzschutz so- wie der für die Erhaltung erforderlichen Massnahmen und deren Verhältnismässigkeit kann der Gemeinderat ein neutrales Gutachten einer qualifizierten Fachperson einholen.