BNO aufgeführten Gebäude mit Substanzschutz sind von kulturhistorischem, baugeschichtlichem oder symbolischen Wert und in ihrer Substanz, das heisst in der Grundstruktur, der Fassadengestaltung, der inneren Raumordnung und in ihrer wertvollen historischen Oberfläche (z. B. Wandmalerei, Stuckdecken usw.), geschützt. Sie sind zu unterhalten und dürfen nicht abgebrochen werden. Innerhalb des Bestehenden dürfen sie aus- und umgebaut sowie im Rahmen der jeweiligen Zonenbestimmungen umgenutzt werden, soweit dies mit dem Schutzziel vereinbar ist. 2Der Gemeinderat gewährleistet die fachliche Beratung. Hierzu sind Bau-