II. 1. 1.1. Die Parzelle Nr. aaa im Miteigentum der Beschwerdeführer mit einer Fläche von 2'299 m2 liegt in der Wohn- und Gewerbezone 2 Geschosse (WG2) der Gemeinde Q._____ und ist mit den Gebäuden Nrn. ccc und bbb überbaut. Bei letzterem handelt es sich um einen teilweise auf das Jahr 1786 zurückgehenden bäuerlichen Vielzweckbau, der gemäss revidiertem Bauzonenplan und Anhang 9 Bst. B der revidierten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vom tt.mm./tt.mm.2021 unter Substanzschutz gestellt wird (Schutzobjekt JJ.). Die dazugehörige Schutzvorschrift (§ 26 BNO) weist den folgenden Wortlaut auf: 1Die im Bauzonenplan/Kulturlandplan bezeichneten und im Anhang zur