2. Mit Beschwerdeantworten vom 15. März 2023 und 8. Mai 2023 beantragten das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, im Namen des Regierungsrats, sowie der Gemeinderat Q._____ die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 29. Juni 2023; Duplik des BVU, Rechtsabteilung, vom 4. Juli 2023; Duplik des Gemeinderats Q._____ vom 20. September 2023) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest.