Zudem stellten die Beschwerdeführer die prozessualen Anträge auf Durchführung einer öffentlichen Verhandlung gemäss Art. 6 EMRK und eines Augenscheins vor Ort sowie die Einholung eines Gutachtens durch einen neutralen Fachmann zur Schutzwürdigkeit des Gebäudes Nr. bbb auf der Parzelle Nr. aaa Q._____ oder Teilen davon. Dabei sei den Beschwerdeführern die Möglichkeit zu geben, sich vorgängig zur Person des Gutachters sowie zu den zu stellenden Fragen zu äussern.