3. Es sei die Nr. JJ. "Bäuerlicher Vielzweckbau (1786) AI-Strasse" ersatzlos aus dem Anhang der BNO (Gebäude mit Substanzschutz, § 26 BNO) zu streichen. -5- 4. Es sei der Beschwerdeentscheid des Regierungsrats vom 18. Januar 2023 (Regierungsratsbeschluss Nr. 2023-000044) aufzuheben, soweit er nicht durch den Genehmigungsentscheid abgelöst wurde.