7. Mit Stellungnahmen vom 20. Januar 2021 und 27. Januar 2021 forderten die Einwender ein "korrektes Begutachtungsverfahren". Zum Inhalt des Gutachtens der C._____ äusserten sie sich nicht (spezifisch), da dieses aus ihrer Sicht rechtswidrig, unter Verstoss gegen die massgeblichen Beweisvorschriften und Verfahrensgarantien, zustande gekommen, nicht verwertbar, nichtig und aus dem Recht zu weisen sei. Abgesehen davon fehle darin eine Begutachtung der Substanzschutzwürdigkeit des Gebäudes.