4. Am 4. Januar 2021 fällte der Gemeinderat Q._____ den Beschluss, die Anträge der Einwender erst nach dem Vorliegen eines Gutachtens zur Schutzwürdigkeit des Gebäudes Nr. bbb zu behandeln. Aus den Erwägungen liess sich folgern, dass das Gutachten bereits in Auftrag gegeben worden war. 5. Mit Eingabe beim Gemeinderat Q._____ vom 7. Januar 2021 verlangten die Einwender insbesondere, sich zur Person des Gutachters äussern und allfällige Ablehnungsgründe geltend machen zu dürfen. Zudem sollte ihnen Gelegenheit eingeräumt werden, zum Fragenkatalog an den Gutachter Stellung zu nehmen und allfällige Änderungs- oder Ergänzungsanträge anzubringen.