Im Betreibungsregisterauszug des Regionalen Betreibungsamts Q. vom 9. März 2022 war zu diesem Zeitpunkt eine Betreibung in der Höhe von Fr. 5'387.20 verzeichnet, welche indessen bereits bezahlt worden ist. Verlustscheine waren nicht registriert (MI-act. 116 f.). Der Beschwerdeführer war nie auf Sozialhilfe angewiesen. Mit Blick auf seine sehr lange Aufenthaltsdauer ist in wirtschaftlicher Hinsicht von einer normalen Integration des Beschwerdeführers in der Schweiz auszugehen.