C. Mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 26. Februar 2023 liess der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen (act. 11 ff.): 1. Der Einspracheentscheid des Amts für Migration und Integration vom 26. Januar 2023 sei aufzuheben und vom Widerruf der Niederlassungsbewilligung von A. sowie von dessen Wegweisung aus der Schweiz sei abzusehen. 2. A. sei dafür zu verwarnen. -4- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons Glarus [richtig: Aargau].