In den Jahren 2001 bis 2021 wurde der Beschwerdeführer wie folgt strafrechtlich verurteilt: - Strafbefehl des Bezirksamtes Aarau vom 19. Januar 2001 wegen Missachtung des Signals "kein Vortritt" und Kollision; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act. 28); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 16. November 2012 wegen Nichtausführenlassens der Abgaswartung; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 230.00 (MI-act. 50 f.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 14. Dezember 2012 wegen Betriebs eines Raucherlokals ohne Bewilligung, Widerhandlung gegen die Verordnung über die schrittweise Einführung des