2.2.2. Der Protokollauszug des Gemeinderats vom 7. November 2022 (Baubewilligungsentscheid) war aufgebaut in I. Sachverhalt, II. Erwägungen und III. Entscheid. Die Beschwerdeführerin beantragte vor Vorinstanz eine "Richtigstellung" bzw. Anpassung verschiedener Formulierungen im Abschnitt "II. Erwägungen" des Protokollauszugs des Gemeinderats; im Wesentlichen ersuchte sie um die Übernahme wörtlicher Zitate aus ihrem Schreiben vom 16. August 2016 (siehe Vorakten, act. 3 f. sowie act. 1 [Beilage 2]).