Entscheid des Regierungsrats vom 25. Januar 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Am 10. März 2022 reichte die B. beim Gemeinderat Q. das Baugesuch für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage auf der Parzelle Nr. aaa ein. Am 6. April 2022 stimmte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, dem Bauvorhaben unter Auflagen zu. Während der öffentlichen Auflage vom 22. April bis 23. Mai 2022 erhoben A. und B. Einwendung. Mit Protokollauszug vom 7. November 2022 wies der Gemeinderat Q. die Einwendung ab und erteilte die Baubewilligung, unter Auflagen und Bedingungen.