Diese sind im Wesentlichen finanzieller Natur. Der Beschwerdeführer spricht von Rückbaukosten sowie nutzlos gewordenen Erstellungs- und Materialkosten von rund Fr. 60'000.00 (wobei er von einer unzutreffenden Berechnung der Gebäudelänge ausgeht); hinzu kämen Umsatzeinbussen von mehreren Tausend Franken, da die Gartenwirtschaft während der Rückbauarbeiten nicht betrieben werden könne (vgl. Replik, S. 6 f.). Die behaupteten Umsatzeinbussen sind indessen zu relativieren, da die Rückarbeiten in den kommenden Monaten (Spätherbst/Winter) vorgenommen werden können, wenn in der Gartenwirtschaft kein Betrieb ist.