Augenscheins vom 27. Juli 2020 musste festgestellt werden, dass die Sitzplatzüberdeckung – entgegen des Baustopps – abgedichtet worden war. Auf den Hinweis des Vertreters der Bauverwaltung am Augenschein hin, dass ein Baustopp bestehe und die Weiterführung der Arbeiten eine Busse oder allfällige Strafanzeige zur Folge habe, war dem Beschwerdeführer egal, falls es eine Busse gebe. In der Folge ordnete der Gemeinderat am 6. August 2020 erneut einen Baustopp an (zum Ganzen: kommunale Akten [Vorakten, act.