Für die Ermittlung der Gebäudelänge ist nicht die Aussenkante der unter der betonierten Überdachung zurückversetzten Betonstützen massgebend, sondern – entsprechend den Vorgaben in Anhang 1 Ziffern 4.1, 3.3, 3.2 und 3.1 BauV – der äusserste Rand der östlichen Vordächer/Überdachungen. Dieser äusserste Rand befindet sich am östlichen Ende des Vordachs bzw. der Überdachung aus Holz.