2. Mit Beschwerdeantwort vom 2. Mai 2023 beantragte der Rechtsdienst des Regierungsrats namens des Regierungsrats die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. -4- 3. Der Gemeinderat Q._____ stellte mit Beschwerdeantwort vom 2. Mai 2023 folgende Anträge: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit überhaupt auf sie eingetreten werden darf. 2. Das Verfahren sei nicht zu sistieren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWSt) zu Lasten des Beschwerdeführers. 4. Die B._____ AG teilte am 2. Mai 2023 mit, sich am verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht zu beteiligen.