1. Der Beschluss vom 18. Januar 2023 sei in Bezug auf Dispositiv Ziff. 1a, 1b und 3 aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer zu erlauben, die an der südöstlichen Fassade erstellten Vordächer aus Beton und Holz zu belassen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz bzw. an den Gemeinderat Q._____ zurückzuweisen. 4. Prozessual: Das Verfahren sei bis auf Weiteres zu sistieren. 5. Prozessual: Es sei ein Augenschein vorzunehmen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin.