Mit Verfügung vom 17. Februar 2021 stimmte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, dem Bauvorhaben bezüglich der kantonalen Prüfbelange unter Auflagen zu. Den verschiedenen Unterschreitungen des Kantonsstrassenabstands wurde mit Ausnahmebewilligungen Rechnung getragen. Am 6. April 2021 erteilte der Gemeinderat Q._____ die Baubewilligung, unter Auflagen und Bedingungen. Die Einwendungen wurden abgewiesen, soweit ihnen in der Baubewilligung nicht Rechnung getragen bzw. teilweise zugestimmt wurde. B. Auf Beschwerde der B._____ AG hin fällte der Regierungsrat am 18. Januar 2023 folgenden Entscheid: